Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01. August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Riviera Engineering GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") über die Erbringung von Ingenieur-, Beratungs- und Softwareleistungen geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen angemessen zu unterstützen. Insbesondere wird der Auftraggeber die für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Stundensätze des Auftragnehmers.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (CAD-Modelle, Zeichnungen, Software, Dokumentationen etc.) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.