Hinweis zur Nutzung von KI
Stand: 01. August 2026
1. Verwendung Künstlicher Intelligenz
Riviera Engineering GmbH setzt bei der Erbringung ihrer Ingenieur- und Beratungsleistungen Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) ein. Dies umfasst insbesondere Methoden des maschinellen Lernens, der Computer Vision sowie KI-gestützte Designprozesse.
KI wird ausschließlich als Werkzeug und Unterstützung im Rahmen der menschlichen Ingenieurarbeit eingesetzt. Alle wesentlichen Entscheidungen — insbesondere sicherheitsrelevante Auslegungen, finale Designs und Empfehlungen an Kunden — werden durch qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure getroffen und verantwortet.
2. Kein Hochrisiko-System im Sinne der EU-KI-Verordnung
Die von uns eingesetzten KI-Systeme sind keine Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne von Art. 6 Abs. 1 bis 3 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung / AI Act). Unsere Arbeit fällt insbesondere nicht in die dort genannten Anwendungsbereiche (Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildungswesen, Beschäftigung, grundlegende private oder öffentliche Dienstleistungen, Strafverfolgung, Migration, Justiz oder demokratische Prozesse).
3. Keine automatisierten Entscheidungen mit Rechtswirkung
Wir setzen keine KI-gestützten Systeme ein, die ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit Rechtswirkung oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber betroffenen Personen treffen (Art. 22 DSGVO). Sämtliche Entscheidungen im Rahmen unserer Dienstleistungen werden von Menschen getroffen.
4. Kein Profiling
Auf unserer Website findet kein Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO statt.
5. Transparenz
Sollten wir KI in einem neuen Anwendungsbereich einsetzen, der über die oben beschriebene Nutzung hinausgeht, aktualisieren wir diese Erklärung. Bei Fragen zum konkreten Einsatz von KI in einem Projekt sprechen Sie uns gerne an: hallo@riviera-engineering.example.